Hundehalter/Innen aufgepasst!
Liebe Harderter Hundehalter/innen,
bezugnehmend auf die Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach weise ich auf folgendes hin:
Innerhalb der bebauten Ortslage und in öffentlichen Anlagen dürfen Sie Ihren Hund nur angeleint führen. Außerhalb der bebauten Ortslage müssen Sie Ihren Hund umgehend und ohne Aufforderung anleinen, wenn sich andere Personen nähern.
Achten Sie darauf, dass öffentliche Anlagen und Gehflächen öffentlicher Straßen durch das „Geschäft“ Ihres Hundes nicht verunreinigt werden. Sollte Ihr Hund dann doch einmal sein „Häufchen“ in einer öffentlichen Anlage oder auf einer Gehfläche abgelegt haben, müssen Sie diese Verunreinigung unverzüglich entfernen. Hierzu sind Führer und Halter des Hundes gleichermaßen verpflichtet.
Ich mache vorsorglich darauf aufmerksam, dass Verstöße gegen die v. g. Bestimmungen eine Ordnungswidrigkeit darstellen und mit einem Bußgeld geahndet werden können.
Heiko Schlosser
Ortsbürgermeister